Wichtige Termine (Auszug)
COVID
- 15.12.2021: Ausfallsbonus II 08/2021
- 15.01.2022: Ausfallsbonus II 09/2021
- 18.02.2022: Ausfallsbonus I Feber und Mai: Einmalige Nachfrist
- 09.03.2022: Ausfallsbonus III 11/2021
- 31.03.2022: Verlustersatz 9/2020-6/2021, Fixkostenzuschuss 800 9/2020-6/2021
- 09.04.2022: Ausfallsbonus III 12/2021
- 02.05.2022: Härtefall-Fonds Phase 4 (11/2021-03/2022)
- 09.05.2022: Ausfallsbonus III 01/2022
- 09.06.2022: Ausfallsbonus III 02/2022
- 30.06.2022: Verlustersatz verlängert 7/2021-12/2021
- 09.07.2022: Ausfallsbonus III 03/2022
(Siehe auch Übersicht Antragsfristen der COFAG: https://www.fixkostenzuschuss.at/antragsfristen)
Monatlich am 15.
1. Personalabrechnung
- Zahlung an Finanzamt: Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Vormonat
- Gebietskrankenkasse: Übermittlung Beitragsnachweis (Achtung: bei Abbucher meist 10. des Monats!) und Zahlung Beiträge für den Vormonat
- Zahlung an Gemeinde: Kommunalsteuer für den Vormonat
2. Aufzeichnungen/Buchhaltung
- Umsatzsteuervorauszahlung für den zweit vorangegangenen Monat an Finanzamt
- Übermittlung Umsatzsteuervoranmeldung für den zweit vorangegangenen Monat an Finanzamt
3. Sonstiges
- Zahlung Abzugsteuer für den Vormonat an Finanzamt
- Zahlung Gebühren für den zweit vorangegangenen Monat an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel
- Zahlung Normverbrauchsabgabe für den zweit vorangegangenen Monat an Finanzamt
- Zahlung Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für den zweit vorangegangenen Monat an Finanzamt
- Zahlung Werbeabgabe für den zweit vorangegangenen Monat an Finanzamt
- Zahlung U-Bahn Steuer für Wien für den vorangegangenen Monat
- Kapitalertragsteuer für den vorangegangenen Monat
Monatlich am Monatsletzten
- Zusammenfassende Meldung Vormonat
Quartalsweise
- Zahlung Umsatzsteuer für das vorangegangene Quartal an Finanzamt jeweils am 15. Mai, 15. August, 15. November, 15. Feber (wenn Voranmeldungszeitraum = Quartal)
- Übermittlung Umsatzsteuervoranmeldung für das vorangegangene Quartal an Finanzamt jeweils am 15. Mai, 15. August, 15. November, 15. Feber (wenn Voranmeldungszeitraum = Quartal)
- Quartalsmeldung grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr jeweils am 15. April, 15. Juli, 15. Oktober, 15. Jänner
- Kammerumlage 1 jeweils am 15. Mai, 15. August, 15. November, 15. Feber
- Kraftfahrzeugsteuer für das vorangegangene Quartal jeweils am 15. Mai, 15. August, 15. November, 15. Feber
- Einkommensteuer-/Körperschaftsteuervorauszahlung jeweils am 15. Mai, 15. August, 15. November, 15. Feber
Jährlich
- 31.01.: Widerruf des Verzichts auf die USt-Kleinunternehmerregelung („Widerruf Regelbesteuerungsantrag„) für das laufende Jahr
- 15.02.: Jahresmeldung grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr (nur bei Meldekonzept I) für das Vorjahr
- 31.03.: Kommunalsteuererklärung für das Vorjahr
- 30.06.: Einreichung der Steuererklärungen über Finanzonline für das Vorjahr
- 30.06.: Antrag auf Erstattung der Vorsteuerbeträge in Drittstaaten (beim Finanzamt des jeweiligen Drittstaates)
- 30.09.: Antrag auf Erstattung der Vorsteuerbeträge in anderen EU-Mitgliedsstaaten (über Finanz online) für das Vorjahr
- 30.09.: Anträge zur Herabsetzung von Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen
- 01.10.: Beginn der Anspruchsverzinsung für Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
- 31.12.: Arbeitnehmerveranlagung für das fünft vorangegangene Jahr
- 31.12.: Antrag auf Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen über der Höchstbemessungsgrundlage für das dritt vorangegangene Jahr
- 31.12.: Antrag Kleinunternehmerregelung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft für das laufende Jahr
- 31.12.: Erstellen & Überprüfen Jahresbeleg Registrierkasse: siehe dazu zB Info USP